Das Finanzamt muß vor Stellung eines Insolvenzantrages den Schuldner nicht zwingend zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft) auffordern. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
BFH – VII B 98/06
Das Finanzamt muß vor Stellung eines Insolvenzantrages den Schuldner nicht zwingend zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft) auffordern. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
BFH – VII B 98/06