Insolvenzsteuerrecht

In der Praxis gibt es kaum ein Insolvenzverfahren, in dem nicht auch steuerliche Aspekte und damit das Finanzamt eine wesentliche Rolle spielen. Die Problemfelder reichen von der Abgrenzung der Steuerforderungen als Insolvenz- oder Masseforderungen über Probleme bei der Aufrechnung und Anfechtung bis hin zur Besteuerung von etwaigen Sanierungsgewinnen.

Seit jeher fehlt es aber an einer systematischen Verknüpfung von Steuer- und Insolvenzrecht. Detaillierte Regelungen, welche Folgen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen auf die Besteuerung hat, existieren praktisch nicht. Einzig die “Generalnorm” des § 251 Abs. 2 AO regelt den grundsätzlichen Vorrang des Insolvenzrechtes. Auch diese Vorschrift enthält jedoch keine umfassenden Bestimmungen zur Besteuerung im Insolvenzverfahren. Auch läßt sich aus ihr nicht ableiten, dass das Steuerrecht durch das Insolvenzrecht ersetzt oder verdrängt würde.

Die beiden Rechtsgebiete haben unterschiedliche Regelungsbereiche. So legt das Steuerrecht fest, wann und in welcher Höhe ein Steueranspruch entsteht. Das Insolvenzrecht bestimmt dagegen, ob und wie diese Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Erst wenn eine Norm des Steuerrechtes der Zielsetzung des Insolvenzrechts zuwiderläuft gewinnen die insolvenzrechtlichen Regelungen die Oberhand.

Generell läßt sich sagen, dass dem Finanzamt im Insolvenzverfahren gegenüber den übrigen Gläubigern keine besonderen Vorrechte zustehen. Die in der alten Konkursordnung enthaltenen Fiskusprivilegien wurden mit der Einführung der Insolvenzordnung zum 01.01.1999 abgeschafft. Bestrebungen, diese Privilegien wieder einzuführen, konnten bislang (mit Ausnahme des zum 01.01.2011 neu eingeführten § 55 Abs. 4 InsO) noch nicht in die Tat umgesetzt werden.  Was einige Finanzämter in manchen Fällen aber nicht daran hindert, die Gesetze in einer recht “eigenwilligen” Art zugunsten des Fiskus auszulegen.

Diese Seiten sollen einen Überblick über das Insolvenzsteuerrecht bieten und einzelne Fragestellungen näher beleuchten. Dabei befinden sie sich noch im Aufbau und werden ständig um neue Themen und Rechtsprechung erweitert.